Artikel teilen! Endlich eine Schuldenbremse verabschiedet: Der Bundesrat hat der vom Bundestag am 29. Mai beschlossenen zweiten Stufe der Föderalismusreform zugest ...
Der Bundesrat hat der vom Bundestag am 29. Mai beschlossenen zweiten Stufe der
Föderalismusreform zugestimmt. Bund und Länder haben mit dieser Änderung des Grundgesetzes die rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen maßgeblich verbessert, um die Zukunftsaufgaben im
föderalen Deutschland zu bewältigen. Wichtigster Teil der Reform sind neue verfassungsrechtliche Regeln zur Begrenzung der Neuverschuldung von Bund und Ländern. Sie basieren auf einem Vorschlag, den Bundesfinanzminister Peer Steinbrück im vergangenen Jahr vorgelegt
hatte. Die vergangenen Monate haben deutlich gemacht, dass es gerade in schwierigen Situationen entscheidend auf einen voll handlungsfähigen Staat ankommt. Diese Handlungsfähigkeit wird nur durch
solide und tragfähige öffentliche Haushalte dauerhaft zuverlässig abgesichert. Die Wirtschafts- und Finanzkrise ist deshalb auch ein zusätzlicher Beleg für eine effektive Begrenzung der
Staatsverschuldung. Der jetzt noch einmal sprunghaft ansteigende Schuldenstand bedeutet noch höhere Zinsbelastungen und zunehmende Haushaltsrisiken bei steigenden Zinsen. Schon dies allein macht
deutlich: Nur über die Eindämmung der Staatsverschuldung können künftige Gestaltungsspielräume des Staates wieder gewonnen, gesichert und erweitert werden. Die zur Bewältigung der Wirtschafts- und
Finanzkrise beschlossenen Stabilisierungsmaßnahmen waren notwendig und richtig. Sie wären unter der neuen Schuldenregel genauso möglich gewesen; denn für derartige Krisensituationen lässt auch sie
ausnahmsweise eine Kreditfinanzierung unvermeidlicher zusätzlicher Ausgaben oder Mindereinnahmen zu.